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SONDERABFALL-ZENTRUM ZIMMERMANN



AUSWEITUNG DES SONDERABFALL-ZENTRUMS STOPPEN !



Informationen zum aktuellen Sachstand des Genehmigungsverfahrens

Die Zimmermann Sonderabfallentsorgung und Verwertung GmbH & Co. KG in Gütersloh hat gemäß §§ 16/6/10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) eine Genehmigung beantragt, den Durchsatzes seiner Feststoffkonditionierungsanlage an der Gottlieb Daimler-Str. 31 (Flur 7, Flurstück 384) zu erhöhen. Der bisherige Jahresdurchsatz soll von 65.000 Tonnen auf 95.000 Tonnen erweitert werden. Die Erweiterung soll durch eine höhere Auslastung der vorhandenen Maschinentechnik erfolgen. Nach Angabe der Firma sind keine baulichen Änderungen erforderlich. Die Erweiterung soll direkt nach dem Genehmigungsbescheid umgesetzt werden.

Die entsprechenden Antragsunterlagen haben öffentlich im März/April in Detmold und Gütersloh ausgelegen. Bis zum Ende der Einwendungsfrist (27. April) wurden ca. 300 Sammeleinwendungen, Einzeleinwendungen und zwei Haupteinwendungen (Umweltverbände GNU und BMK) eingereicht.

Jetzt prüft die Genehmigungsbehörde (§ 10 Absatz 6 BImSchG), ob die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen in einem Erörterungstermin erörtert werden. Die Entscheidung wird öffentlich bekannt gegeben.

Erörterungstermin:
"Herzstück" des Genehmigungsverfahrens
Bisher soll er am Freitag,
20. Mai 2016 ab 09.30 Uhr im Rathaus,
Berliner Str. 70 - Zimmer 707 beginnen.

Bei Bedarf soll die Erörterung am jeweils darauffolgenden behördlichen Arbeitstag zu gleicher Zeit an gleicher Stelle fortgesetzt werden. „Der Erörterungstermin ist öffentlich (§ 18 Absatz 1, 9. BImSchV). Im Einzelfall kann aus besonderen Gründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Bei Platzmangel haben Behördenvertreter, der Antragsteller und Personen, die fristgerechte Einwendungen vorgebracht haben und deren rechtsgeschäftliche Vertreter und Beistände Vorrang an der Teilnahme. Die formgerecht vorgebrachten Einwendungen werden in diesem Termin ohne Rücksicht auf das Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert (§ 10 Absatz 4 Nr. 3 BImSchG). Hier werden noch einmal alle Pro- und Kontra-Argumente vorgetragen und unter Beistand von Experten diskutiert. Auch die Stadt Gütersloh wird zu Erweiterungsplänen der Firma eine Stellungnahme abgeben und im Erörterungstermin vertreten sein. Welche Bedenken aus ihrer Sicht bestehen wurden am Montag (9. Mai) im Ausschuss für Umwelt und Ordnung vorgestellt. Auch wurde bekannt, dass Nachbarn des Firmengeländes der Fa ZIMMERMANN oft unter Staub, Lärm und unerträglichen Gerüchen leiden.



Erörterungstermin am 20.05.2016

Vorhaben der Zimmermann Sonderabfallentsorgung und Verwertung GmbH & Co. KG
Erhöhung der Durchsatzleistung der Feststoffkonditionierungsanlage
Gliederung nach Themen
1. Einführung
2. Vorstellung des Vorhabens sowie der Anlage, der Ablufterfassung und der Abluftreinigung
3. Lage des Vorhabengrundstücks
4. Geruchsimmissionen
5. Luftverunreinigungen
6. Lärmimmissionen /Lkw-Verkehr
7. Anlagensicherheit
8. Abfallrechtliche Fragestellungen
9. Verschiedenes

Persönliche Betroffenheit

Im Erörterungstermin soll man auch seine persönliche Betroffenheit zum Ausdruck bringen.
Man kann sich u.a. auf sein Recht „auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ (Grundgesetz Artikel 2)
oder das Recht auf Eigentum (Grundgesetz Artikel 14) beziehen.
Beispiele dazu gibt es im Muster für eine Einzeleinwendung (hier zum Download)

Wie geht es aktuell weiter bis zum Erörterungstermin?
Das kann/sollte jede/jeder tun:
► Öffentlichkeit herstellen: Nachbarn, Bekannte … auf die Absichten der Firma Zimmermann und auf den Erörterungstermin hinweisen.
► Momentane/die zu erwartende Betroffenheit durch die Anlage(n) der Firma Zimmermann artikulieren: z. B. einen Leserbrief schreiben, …